Endnutzer-Lizenzvertrag

Version 4.0 – Gültig: Oktober 2024

Durch das Anklicken von „Akzeptieren“ oder „Ja“ als Antwort auf die Anfrage zum elektronischen Softwarelizenzvertrag (dieser „Vertrag“) oder durch die Installation oder das Herunterladen der Software bestätigen der Lizenznehmer und gegebenenfalls sein Arbeitgeber (zusammen der „Lizenznehmer“), dass sie die Bedingungen dieses Vertrags akzeptieren und damit einverstanden sind. Diese Handlung bindet den Lizenznehmer und Blancco rechtlich, einschließlich aller Bestimmungen, Bedingungen und Einschränkungen in einer damit verbundenen Bestellung. Wenn der Lizenznehmer den Bedingungen dieses Vertrages nicht zustimmt, darf er die Software nicht herunterladen, installieren oder benutzen.

Die in diesem Vertrag lizenzierte Software umfasst alle oder einen Teil der Funktionen der Anwendung, der Computersoftware und der digitalen Assets, der damit gelieferten Daten, der zugehörigen Medien, der gedruckten Materialien, der Kaufinformationen und der Online- ODER elektronischen Dokumentation und/oder alle damit verbundenen DiensteDas Herunterladen und die Nutzung der Software kann den Regeln oder Richtlinien (die „App-Store-Regeln“) eines Anbieters oder Betreibers eines App-Stores unterliegen, von dessen Website (der „App-Store) der Lizenznehmer die Software heruntergeladen hat.

1. Definitionen

 „Verbundene Unternehmen“ bezeichnet in Bezug auf eine Partei Gesellschaften oder andere Unternehmen, die von dieser Partei kontrolliert werden, diese Partei kontrollieren oder gemeinsam mit dieser Partei kontrolliert werden, wobei mit „Kontrolle“ das direkte oder indirekte Eigentum an mehr als 50 % (fünfzig Prozent) der Kapitalanteile an der jeweiligen Gesellschaft bzw. dem jeweiligen Unternehmen oder die tatsächlich bestehende Fähigkeit gemeint ist, die Entscheidungen der Geschäftsleitung dieser Gesellschaft bzw. dieses Unternehmens zu kontrollieren.

„Blancco“ oder „Blancco Group“ bezeichnet eine der folgenden Blancco-Gesellschaften, wie im jeweiligen Bestellformular, Angebot oder Vertrag angegeben: Blancco Technology Group Canada Inc, Blancco U.S. LLC, Blancco Central Europe GmbH (für Deutschland, die Schweiz, Österreich, die Tschechische Republik und Polen), Blancco Technology Group UK Ltd (für das Vereinigte Königreich), Blancco Technology Group Sweden AB (Schweden, Dänemark und Norwegen), Blancco France SAS (für Frankreich, Spanien, Portugal, Italien, Zypern, Malta, Griechenland und Afrika), Blancco (Software) Netherlands B.V. (für die Niederlande, Belgien und Luxemburg), Blancco Oy Ltd (für Finnland und den Rest von EMEA/MENA), Blancco Technology Group Ireland Ltd. (Irland), Blancco Japan Inc. (Japan und Südkorea), Blancco Technology (Beijing) Co. (für China), Blancco (Software) India Private Ltd. (Indien), Blancco Australasia Pty Limited (für Australien und Neuseeland), Blancco APAC PTE Ltd. (für Singapur, Vietnam, Philippinen, Hongkong und das übrige Asien) und Blancco SEA SD Bhd (für Malaysia, Thailand, Indonesien). Alternativ kann der Lizenznehmer auch mit dem von Blancco benannten Partner im Land des Lizenznehmers zusammenarbeiten.

„Dokumentation“ bezeichnet das/die jeweils aktuelle(n) gedruckte(n) und digitale(n) Benutzerhandbuch/Benutzerhandbücher, die Support-Dokumentation, die Hilfedateien des Blancco-Support-Portals und jede andere technische Dokumentation für das/die Computer-Softwareprogramm(e), die von Blancco zur Verfügung gestellt wird. 

„Geistige Eigentumsrechte“ bezeichnet alle Patente, Erfindungen, Gebrauchsmusterrechte, Datenbankrechte, Urheberrechte, Geschmacksmusterrechte, eingetragene Geschmacksmuster oder andere Rechte ähnlicher Art sowie alle Marken und/oder Handelsnamen (ob eingetragen oder nicht eingetragen) und alle Anmeldungen für eines der vorgenannten, sowie Rechte an Know-how, Geschäftsgeheimnissen oder anderen vertraulichen Informationen oder anderen geistigen Eigentumsrechten.

„Software“ bezeichnet jedes von Blancco oder seinen verbundenen Unternehmen lizenzierte Blancco-Softwareprogramm und die Dokumentation, für die der Lizenznehmer die entsprechenden Lizenzgebühren gezahlt hat, sowie alle modifizierten oder aktualisierten Versionen der vorgenannten Programme, die dem Lizenznehmer durch den Erwerb einer zeitbasierten Abonnementlizenz oder einer volumen- und verbrauchsbasierten Lizenz zu denselben Bedingungen zur Verfügung gestellt werden. Zur Klarstellung schließt der definierte Begriff „Software“ das Software Development Kit (SDK) ein, wenn der Lizenznehmer, wie in diesem Vertrag festgelegt, Zugriff auf das SDK erhält.  „Laufzeit“ bezeichnet die Laufzeit der Softwarelizenz oder des Abonnements, wie sie im jeweiligen Bestellformular, Angebot oder Vertrag angegeben ist.

2. Lizenzgewährung

Blancco gewährt dem Lizenznehmer hiermit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich befristetes Recht, die Software ausschließlich für den eigenen internen Betrieb des Lizenznehmers zu nutzen. Für die Zwecke dieses Vertrags bezeichnet die Nutzung der Software den Zugriff auf die Software, die Installation, das Herunterladen, das Kopieren oder die anderweitige Nutzung der Software während der Lizenzdauer entsprechend der im jeweiligen Angebot oder Auftrag vereinbarten. Die Software ist Eigentum von Blancco und/oder seinen Lizenzgebern und urheberrechtlich geschützt; sie wird NICHT VERKAUFT, sondern lizenziert. Zur Klarstellung: Die gewährten Softwarelizenzen laufen automatisch am Ende der Laufzeit aus.

3. Verpflichtungen des Lizenznehmers

3.1. Bei der Nutzung der Software oder eines Teils davon ist der Lizenznehmer verpflichtet:

  • zu gewährleisten, dass die Software nur auf dafür vorgesehenen Geräten installiert wird.
  • Blancco zu benachrichtigen, sobald der Lizenznehmer von einer unbefugten Nutzung der Software durch irgendeine Person erfährt.
  • Blancco zu gestatten, alle im Zusammenhang mit dieser Lizenz geführten Aufzeichnungen zu prüfen, um sicherzustellen, dass der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Lizenz einhält. Blancco wird den Lizenznehmer in angemessener Weise im Voraus über solche Inspektionen informieren, die zu angemessenen Zeiten stattfinden werden.
  • die Software NICHT zu nutzen oder darauf zuzugreifen, (i) wenn der Lizenznehmer ein Wettbewerber von Blancco für eine seiner Software oder Dienste ist oder wird, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Blancco, oder (ii) zu Zwecken des Wettbewerbs-Benchmarking oder ähnlichen Zwecken.
  • die Software NICHT zu lizenzieren, unterzulizenzieren, zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu übertragen, abzutreten, zu vertreiben, zu vermieten, zu verleasen oder in irgendeiner anderen Form kommerziell zu verwerten.
  • im größtmöglichen Umfang, in dem derartige Beschränkungen nach dem anwendbaren Recht zulässig sind, NICHT irgendwelche Teile der Software zu modifizieren, zu dekompilieren, zu zerlegen, rückzuentwickeln, zu übersetzen oder zu disassemblieren oder davon abgeleitete Werke anzufertigen, egal aus welchen Gründen oder für welche Zwecke;
  • zu jeder Zeit alle geltenden Gesetze und Vorschriften in der Gerichtsbarkeit einzuhalten, in der der Lizenznehmer die Software nutzt, insbesondere die geltenden Beschränkungen in Bezug auf Datenschutz, Datenspeicherung, Urheberrechte und andere geistige Eigentumsrechte. Der Lizenznehmer wird Blancco und seine verbundenen Unternehmen von allen Ansprüchen freistellen, die gegen Blancco wegen eines solchen Verstoßes durch den Lizenznehmer erhoben werden.
  • keinen Teil der Software zu spiegeln oder zu framen, es sei denn, das Framing erfolgt in den eigenen Intranets des Lizenznehmers oder auf andere Weise für seine eigenen internen Geschäftszwecke oder wie zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart.
  • die Software nur in Übereinstimmung mit dem Blancco-Benutzerhandbuch und der Support-Dokumentation zu verwenden, die zum Zeitpunkt der Nutzung gültig sind, und alle dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellten Software-Updates unverzüglich zu akzeptieren. Die Nichtannahme von Software-Updates kann die Leistung der Software beeinträchtigen.
  • weder die Software noch die Dokumentation oder Teile davon zu entfernen oder anderweitig zu verändern, noch wird er seinen autorisierten Benutzern gestatten, dies zu tun.

4. Blancco Mobile Solutions-Anwendungen („Mobile Anwendung”)

Die mobile Anwendung kann Standorttechnologien wie GPS, WLAN, Geräte-ID oder IP-Adresse verwenden, um Funktionen der mobilen Anwendung bereitzustellen.  Damit Blancco den Standort des Lizenznehmers nutzen kann, ist die vorherige Einwilligung des Lizenznehmers erforderlich. Wenn keine Einwilligung erteilt wird, kann Blancco möglicherweise einige der Funktionen der mobilen Anwendung, die die Verwendung einer solchen Standorttechnologie erfordern, nicht zur Verfügung stellen. Der Lizenznehmer kann die Einstellungen für die Standorttechnologie über die Einstellungsanwendung auf dem Gerät des Lizenznehmers ändern. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Blancco und/oder unsere Partner, Subunternehmer oder Vertreter mit dem Lizenznehmer kommunizieren, um dem Lizenznehmer die mobile Anwendung und die damit verbundenen Dienste zur Verfügung zu stellen. Eine solche Kommunikation kann per Telefon, E-Mail, Post oder SMS oder durch die Verwendung von Push-Benachrichtigungen an das Gerät des Lizenznehmers unter Verwendung der vom Lizenznehmer oder unseren Partnern angegebenen Kontaktdaten erfolgen. Damit Blancco dem Lizenznehmer Benachrichtigungen senden kann, ist die Einwilligung des Lizenznehmers erforderlich. Diese Einwilligung wird über das Betriebssystem des Geräts verwaltet. Wenn keine Einwilligung erteilt wird, kann Blancco einige der Funktionen der mobilen Anwendung, die die Verwendung von Benachrichtigungen erfordern, nicht bereitstellen.

5. Support und Schulung

Die Richtlinien von Blancco für die Bereitstellung von Support in Bezug auf die Software sind unter support.blancco.com oder einer anderen Website-Adresse verfügbar, die dem Lizenznehmer zu gegebener Zeit mitgeteilt wird („Support-Leistungen“ und die Richtlinie „Richtlinie für Support-Leistungen“). Blancco stellt dem Lizenznehmer die Dienste während der üblichen Geschäftszeiten gemäß dem vom Lizenznehmer erworbenen Support-Plan und der zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Dienste geltenden Richtlinie für Support-Leistungen bereit. Blancco ist berechtigt, die Richtlinie für Support-Leistungen zu gegebener Zeit nach seinem ausschließlichen und alleinigen Ermessen zu ändern.

6. Modifikationen, Wartung und Updates

Blancco hat das Recht, die Software zu aktualisieren, neue Funktionen bereitzustellen oder das Design der Software anderweitig zu ändern oder die Herstellung oder den Verkauf der Software nach eigenem Ermessen einzustellen, ohne dass eine Haftung gegenüber dem Lizenznehmer besteht. Die Richtlinien von Blancco für die Bereitstellung von Support in Bezug auf alte Versionen der Software oder die eingestellte Software sind unter support.blancco.com oder einer anderen Website-Adresse verfügbar, die dem Lizenznehmer zur gegebenen Zeit mitgeteilt wird („Support Lifecycle Policy“). Blancco ist berechtigt, diese Richtlinie zum Support-Lebenszyklus („Support Lifecycle Policy“) zu gegebener Zeit nach seinem ausschließlichen und alleinigen Ermessen zu ändern. Blancco pflegt, wartet und aktualisiert die Software und die Plattform fortlaufend und stellt dem Lizenznehmer während der Vertragslaufzeit die aktuellen Versionen der Software und/oder Plattform zur Verfügung. 

7. Geistige Eigentumsrechte

Der Lizenznehmer erkennt an, dass alle geistigen Eigentumsrechte an der Software und den damit verbundenen Diensten Blancco und/oder den entsprechenden Drittanbietern (je nach Fall) gehören und gehören werden, und dass der Lizenznehmer keine anderen Rechte an der Software hat, als das Recht, sie gemäß den Bedingungen dieser Lizenz (und/oder einer entsprechenden Drittanbieterlizenz) zu nutzen. Struktur, Organisation und Quellcode der Software sind wertvolle Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen von Blancco und/oder den jeweiligen Dritteigentümern. Alle hier nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben Blancco und/oder den jeweiligen Dritteigentümern vorbehalten. „Blancco“ ist eine eingetragene Marke der Blancco Technology-Gruppe und/oder ihrer verbundenen Unternehmen. Andere Blancco-Logos, Produktnamen und Servicenamen sind ebenfalls Marken der Blancco-Technology-Gruppe und/oder ihrer verbundenen Unternehmen.

8. Fremde Software

Die Software kann frei erhältliche und verkehrsfähige und/oder Open-Source-Software und anderes urheberrechtlich geschütztes Material Dritter („Fremde Software“) enthalten. Die fremde Software unterliegt den jeweiligen Lizenzbedingungen für die fremde Software.

9. Vertraulichkeit

Jede Vertragspartei verpflichtet sich, alle geschützten oder vertraulichen Informationen der anderen Partei, die im Rahmen dieses Vertrags offengelegt werden und die (i) als vertraulich gekennzeichnet sind, (ii) zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich gekennzeichnet sind oder (iii) vernünftigerweise als vertraulich oder geschützt angesehen werden können, vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu verwenden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die durch autorisierte Offenlegung öffentlich zugänglich sind, oder für Informationen, die aufgrund von Gesetzen, behördlichen Anordnungen oder Aufforderungen zur Offenlegung offengelegt werden müssen (vorausgesetzt, die empfangende Partei stellt der anderen Partei vor einer solchen Offenlegung eine angemessene schriftliche Benachrichtigung zu und gibt ihr die Möglichkeit, auf Kosten der ablehnenden Partei rechtliche Schritte einzuleiten, um sich einer solchen Aufforderung zu widersetzen oder sie einzuschränken). Der Lizenznehmer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Software als vertrauliche Information von Blancco betrachtet wird. Die Geheimhaltungsverpflichtungen jeder Partei in Bezug auf urheberrechtlich geschützte oder vertrauliche Informationen gelten ab dem Datum, an dem diese Informationen der empfangenden Partei zum ersten Mal offengelegt werden, und verfallen fünf (5) Jahre danach; vorausgesetzt jedoch, dass in Bezug auf urheberrechtlich geschützte oder vertrauliche Informationen, die ein Geschäftsgeheimnis darstellen (gemäß den anwendbaren Gesetzen), diese Geheimhaltungsverpflichtungen die Beendigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung so lange überdauern, wie diese urheberrechtlich geschützten oder vertraulichen Informationen gemäß den anwendbaren Gesetzen dem Schutz des Geschäftsgeheimnisses unterliegen.

10. Personenbezogene Daten

Blancco verpflichtet sich hiermit, die angemessenen technischen und betrieblichen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Daten des Lizenznehmers und aller Benutzerdaten (zusammen: „Daten des Lizenznehmers“) zu treffen, wie in der Datenschutzrichtlinie von Blancco unter blancco.com/privacy-policy näher beschrieben.

Blancco bewahrt die Daten des Lizenznehmers auf seinen Systemen und in seiner (Cloud-)Umgebung nur so lange auf, wie es für die Erfüllung des beabsichtigten Zwecks, für den diese Daten des Lizenznehmers bei der Bereitstellung der Software und der Dienste für den Lizenznehmer gespeichert wurden, und wie in diesem Vertrag festgelegt, erforderlich ist. Nach der Beendigung und/oder dem Ablauf dieses Vertrags ist der Lizenznehmer dafür verantwortlich, die bei Blancco verbleibenden Daten des Lizenznehmers in Übereinstimmung mit den Richtlinien des Unternehmens des Lizenznehmers zur Datenspeicherung und den geltenden Gesetzen und Vorschriften rechtzeitig herunterzuladen, zu übertragen oder zu vernichten. Blancco übernimmt keine weitere Haftung für die Rückgabe, Übertragung oder Vernichtung der Daten des Lizenznehmers nach der Kündigung und/oder dem Auslaufen des Vertrags.

Wenn und soweit personenbezogene Daten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), dem Vereinigten Königreich oder der Schweiz von Blancco verarbeitet werden, gelten die Standardvertragsklauseln. Für Zwecke der Standardvertragsklauseln werden der Lizenznehmer und seine verbundenen Unternehmen jeweils als Datenexporteur betrachtet, und die Annahme dieses Vertrags durch den Lizenznehmer und die Ausführung einer Bestellung durch ein verbundenes Unternehmen wird als Ausführung der Standardvertragsklauseln und Anhänge behandelt. Für den Fall, dass das örtlich geltende Recht und die Gerichtsbarkeit eine andere Vereinbarung und/oder einen anderen Aufbau erfordern, werden Blancco (und/oder seine verbundenen Unternehmen) und der Lizenznehmer unverzüglich die erforderlichen Unterlagen aushandeln und abschließen sowie die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

Ungeachtet des Vorstehenden willigt der Lizenznehmer ein, dass Blancco Benutzerinformationen über die Nutzung der Software erfassen darf, soweit dies für Berichts- und Abrechnungszwecke erforderlich ist, und dass Blancco anonyme Benutzerdaten erfassen darf, um die Fehlerbehebung, Produktentwicklung und andere Analyse- und Verkaufszwecke zu ermöglichen. Personenbezogene Daten werden nur in Übereinstimmung mit der Datenschutzrichtlinie, die unter blancco.com/privacy-policy verfügbar ist, verarbeitet.

11. Haftungsausschluss Richtige Verwendung  

BITTE BEACHTEN SIE, DASS DIE NUTZUNG DER SOFTWARE UND DER DAMIT VERBUNDENEN DIENSTE DURCH DEN LIZENZNEHMER ZUR DAUERHAFTEN LÖSCHUNG ALLER (ODER BESTIMMTER) DATEN UND DATEIEN AUF DER FESTPLATTE, DEM COMPUTERSYSTEM, DEM ELEKTRONISCHEN ODER DIGITALEN SPEICHER ODER DEM MOBILEN GERÄT DES LIZENZNEHMERS FÜHREN KANN UND DASS DER LIZENZNEHMER DIE ALLEINIGE UND AUSSCHLIESSLICHE VERANTWORTUNG FÜR DIE SICHERUNG DER DATEN DES LIZENZNEHMERS ODER DER DATEN DRITTER UNTER DER KONTROLLE DES LIZENZNEHMERS AUF DER FESTPLATTE, DEM SYSTEM, DEM SPEICHER ODER DEM GERÄT DES LIZENZNEHMERS TRÄGT. BLANCCO ÜBERNIMMT KEINE VERANTWORTUNG FÜR DATENVERLUSTE.

12. Entschädigung des Lizenznehmers durch Blancco

Blancco garantiert, dass kein Teil der Software, wenn sie vom Lizenznehmer in Übereinstimmung mit diesem Vertrag verwendet wird, die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten im Land der Bereitstellung verletzt. Blancco kann nach eigenem Ermessen jede Klage eines Dritten gegen den Lizenznehmer, in der ein Dritter behauptet, dass die Software, mit Ausnahme der Software von Dritten, ein Recht eines Dritten verletzt, entweder abwehren oder beilegen, oder Blancco kann die Kosten und den Schadenersatz, der dem Lizenznehmer von einem zuständigen Gericht oder im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs zugesprochen wird, übernehmen; jedoch nur unter den Bedingungen, dass (i) der Lizenznehmer Blancco innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt eines Anspruchs eines Dritten benachrichtigt; (ii) Blancco das ausschließliche Recht eingeräumt wird, eine Verteidigung oder einen Vergleich zu arrangieren; und (iii) der Lizenznehmer im Zusammenhang mit einem solchen Anspruch keine den Interessen von Blancco widersprechende Erklärung abgibt.

13. Beschränkte Gewährleistung

Blancco garantiert für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Lieferdatum, oder im Falle eines Abonnements und/oder eines Support-Vertrags, für die Laufzeit dieses Vertrags gemäß seinen jeweiligen Bedingungen, dass jede unveränderte Kopie der Software in allen wesentlichen Punkten gemäß der entsprechenden Bedienungsanleitung oder Dokumentation funktioniert. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass ein solches Benutzerhandbuch oder eine solche Dokumentation nur in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden darf, es sei denn, das örtliche Gesetz schreibt etwas anderes vor. Alle von Blancco bereitgestellten Aktualisierungen sind für den Rest des oben genannten Gewährleistungs- und Supportzeitraums durch diese beschränkte Gewährleistung abgedeckt. Bei einem Verstoß gegen die Gewährleistung besteht das einzige Rechtsmittel des Lizenznehmers und die gesamte Haftung von Blancco in der Korrektur der Softwarefehler, die den Verstoß gegen die Gewährleistung verursachen.

DIE OBIGE GEWÄHRLEISTUNG IST EINZIGARTIG UND ERSETZT ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, BEDINGUNGEN ODER KONDITIONEN, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, BEDINGUNGEN ODER KONDITIONEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. MIT AUSNAHME DER OBEN GENANNTEN BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG WIRD DIE SOFTWARE „WIE GESEHEN“ („AS IS“) ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND BLANCCO ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG ODER GARANTIE DAFÜR, DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE AUSFALLSICHER, UNUNTERBROCHEN ODER FREI VON FEHLERN ODER MÄNGELN IST ODER DASS DIE SOFTWARE VOR ALLEN MÖGLICHEN BEDROHUNGEN SCHÜTZT. DER LIZENZNEHMER KANN NACH GELTENDEM RECHT ZUSÄTZLICHE RECHTE HABEN, DIE JE NACH GERICHTSBARKEIT UNTERSCHIEDLICH SEIN KÖNNEN. BLANCCO IST NICHT BESTREBT, DIE GEWÄHRLEISTUNGSRECHTE DES LIZENZNEHMERS IN EINEM UMFANG EINZUSCHRÄNKEN, DER NACH DEM ANWENDBAREN RECHT NICHT ZULÄSSIG IST.

Sofern in einem Vertrag nicht anders dokumentiert, bleibt der Lizenznehmer dafür verantwortlich, alle von der Software erzeugten Daten oder Berichte zu sichern und eine Betriebsumgebung für die Software bereitzustellen, wie in der Dokumentation angegeben.

14. Haftungsbeschränkung

14.1. BLANCCO, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND/ODER SEINE AUTORISIERTEN VERTRIEBSHÄNDLER UND WIEDERVERKÄUFER ÜBERNEHMEN IN KEINEM FALL IRGENDEINE HAFTUNG FÜR MITTELBARE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE, KONKRETE, STRAF-, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH ENTGANGENER GEWINNE ODER EINKÜNFTE, VERLORENER DATEN, ANSPRÜCHE DRITTER, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN, VERLUSTEN AUS DEM ANKAUF VON ERSATZPRODUKTEN ODER ANDERER VERGLEICHBARER VERLUSTE), DIE AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE ENTSTEHEN, SELBST WENN BLANCCO ODER SEINE AUTORISIERTEN VERTRIEBSHÄNDLER UND WIEDERVERKÄUFER VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDEN

14.2. IN JEDEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON BLANCCO, SEINEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, SEINEN AUTORISIERTEN VERTRIEBSHÄNDLERN UND WIEDERVERKÄUFERN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DER SOFTWARE ERGIBT, UNABHÄNGIG VON VERTRAG, GEWÄHRLEISTUNG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), PRODUKTHAFTUNG ODER ANDEREN THEORIEN, NICHT 100 % (HUNDERT PROZENT) DER GESAMTEN (LIZENZ-)GEBÜHR(EN), DIE DER LIZENZNEHMER IM RAHMEN DES VERTRAGS BEZAHLT HAT ODER BEZAHLEN MUSS.

14.3.  DIESE BESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE FINDEN KEINE ANWENDUNG AUF HAFTUNGSVERBINDLICHKEITEN, DIE NACH GELTENDEM RECHT WEDER AUSGESCHLOSSEN NOCH BESCHRÄNKT WERDEN KÖNNEN.

15. Vertragslaufzeit und Kündigung

Dieser Vertrag beginnt und endet zu den in dem Auftrag, dem Angebot und/oder der Annahme der Software durch den Lizenznehmer angegebenen Zeitpunkten, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Sofern im Bestellformular, im Angebot und/oder in der schriftlichen Annahme durch den Lizenznehmer nichts anderes angegeben ist, verlängern sich die Abonnements automatisch um ein weiteres Jahr, es sei denn, eine der Parteien kündigt der anderen mindestens 60 (sechzig) Tage vor Ablauf der jeweiligen Abonnementlaufzeit schriftlich. Sofern nicht ausdrücklich im entsprechenden Bestellformular anders angegeben, erfolgt die Verlängerung immer zu dem zum Zeitpunkt der Verlängerung gültigen Listenpreis von Blancco. Aktionsrabatte werden nicht automatisch verlängert.

Jede Partei kann den Vertrag sofort kündigen, wenn die andere Partei die Bedingungen dieses Vertrages wesentlich verletzt. Nach einer solchen Beendigung muss die vertragsbrüchige Partei alle Kopien der Software und der dazugehörigen Dokumentation unverzüglich an die nicht vertragsbrüchige Partei zurückgeben oder vernichten. Alle Bedingungen dieses Vertrags, die ihrer Natur nach die Kündigung dieses Vertrags überleben sollten, bleiben auch nach der Kündigung bestehen. Blancco kündigt den Vertrag, wenn der Lizenznehmer einen unbestrittenen Betrag aus dem Vertrag nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Fälligkeit bezahlt. Bei einer Kündigung wegen Nichtzahlung wird Blancco dem Lizenznehmer unverzüglich den Zugang zu allen im Rahmen des Vertrags bereitgestellten Cloud-Diensten entziehen. Der Lizenznehmer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass eine solche Sperrung des Zugangs ein notwendiges und angemessenes Rechtsmittel bei Nichtzahlung ist und den Lizenznehmer nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung ausstehender Gebühren oder Kosten entbindet.

16. Zahlung und Steuern

Der Lizenznehmer zahlt die Gebühren für die Software und die Support-Leistungen gemäß den im Bestellformular angegebenen Zahlungsbedingungen. Die Käufe des Lizenznehmers sind nicht stornierbar und die Zahlung für die Software wird nicht zurückerstattet, sofern in diesem Vertrag nichts anderes festgelegt ist. Der Lizenznehmer zahlt oder erstattet Blancco alle Steuern auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene, einschließlich Umsatz-, Nutzungs-, Bruttobetrags- oder Mehrwertsteuer, Abgaben, GST oder ähnliche Transaktionssteuern, die auf den Kauf der Software durch den Lizenznehmer erhoben werden („Steuern“), es sei denn, der Lizenznehmer stellt Blancco eine gültige Steuerbefreiungsbescheinigung bereit. Alle vom Lizenznehmer zu zahlenden Steuern werden gesondert ausgewiesen und sind nicht in den Gebühren enthalten. Der Lizenznehmer ist allein für die Zahlung von allen Steuern verantwortlich, die aufgrund von Beträgen erhoben werden, die im Rahmen dieses Vertrags in Rechnung gestellt und/oder bezahlt werden. Falls zutreffend, wird Blancco dem Lizenznehmer eine Rechnung bereitstellen, in der alle Steuern gesondert ausgewiesen sind.

17. Allgemein

17.1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig, rechtswidrig oder nach den Regeln des Rechts oder der öffentlichen Ordnung nicht durchsetzbar sein, so bleiben alle anderen Bestimmungen dieses Vertrages dennoch in vollem Umfang in Kraft solange ihre wirtschaftlichen und rechtlichen Absichten keine Partei in irgendeiner Weise benachteiligen.

17.2. Verzicht

Ein Verzicht auf ein Recht aus diesem Vertrag ist nur wirksam, wenn er in Schriftform vorgenommen wird. Außerdem ist er nur für die Person, an die er sich richtet, und für die jeweiligen Umstände verbindlich.

17.3. Höhere Gewalt

Blancco haftet dem Lizenznehmer gegenüber im Rahmen dieses Vertrags nicht, wenn das Unternehmen durch Handlungen, Ereignisse, Unterlassungen oder Unfälle, die sich seiner Kontrolle entziehen, an der Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrags gehindert wird oder diese verzögert, wozu auch die folgenden Ereignisse zählen: Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskämpfe (unabhängig davon, ob sie die Belegschaft von Blancco oder einer anderen Partei betreffen), Ausfälle von Diensten, Transport- oder Telekommunikationsnetzen, höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Pandemien und/oder Katastrophen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, von der Regierung verhängte Reisebeschränkungen, zivile Unruhen, böswillige Beschädigungen, die Einhaltung von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen, Regeln, Vorschriften oder Anweisungen, Unfälle, Ausfälle von Anlagen oder Maschinen, Feuer, Überschwemmungen, Stürme oder Versäumnisse von Lieferanten oder Unterauftragnehmern. Blancco wird den Lizenznehmer über ein solches Ereignis und dessen voraussichtliche Dauer informieren.

17.4. Kein Partnerschafts- oder Vertretungsverhältnis

Keine der Bestimmungen in diesem Vertrag sieht vor, eine Partnerschaft zwischen den Parteien zu begründen oder eine Partei zu autorisieren, als Vertreter der anderen zu agieren. Keine der Parteien verfügt über die Berechtigung, im Namen der anderen zu handeln oder diese in irgendeiner Form zu verpflichten (was die Abgabe von Zusicherungen oder Gewährleistungen, die Übernahme von Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten und die Ausübung von Rechten oder Befugnissen einschließen kann).

17.5. Ausfuhrkontrolle

Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Software anwendbaren US-, EU- und internationalen Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen unterliegen kann, einschließlich der Beschränkungen, die durch die U.S. Export Administration Regulations auferlegt werden, sowie jeglichen Endbenutzer-, Endverwendungs- und Bestimmungsbeschränkungen, die von der US-Regierung und den Regierungen anderer Nationen erlassen werden. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, alle anwendbaren nationalen und internationalen Gesetze einzuhalten, die für den Transport der Software über nationale Grenzen hinweg oder für ihre Nutzung in einem solchen Rechtsraum gelten.

Durch die Nutzung der Software und/oder der Anwendung sichert der Lizenznehmer zu und gewährleistet, dass (a) der Lizenznehmer nicht in einem Land ansässig ist, das einem Embargo der US- oder der EU-Regierung unterliegt oder das von der US- oder der EU-Regierung als ein Land bezeichnet wurde, das „Terroristen unterstützt“; und (b) der Lizenznehmer nicht auf einer Liste der US- oder der EU-Regierung mit verbotenen oder eingeschränkten Parteien steht.

17.6. Korruptionsbekämpfung

Keine der Parteien hat im Zusammenhang mit diesem Vertrag von einem Mitarbeiter oder Vertreter der anderen Partei illegale oder unzulässige Bestechungsgelder, Schmiergelder, Zahlungen, Geschenke oder Wertgegenstände erhalten oder angeboten bekommen. Angemessene Geschenke und Bewirtungen, die im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs bereitgestellt werden, verstoßen nicht gegen die oben genannte Einschränkung.

17.7. Vollständige Vereinbarung

Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und Blancco in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Vorschläge und Zusicherungen in Bezug auf die Software oder jeden anderen Vertragsgegenstand. Die von einer Partei vorgelegte Bestellung enthält außer den Bestelldaten, der Identität, dem Ort, der Menge und dem Preis keine weiteren Angaben, die die Bedingungen dieses Vertrags ändern oder ergänzen könnten.

18. Abtretung

Keine Partei darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei alle oder einen Teil ihrer Rechte oder Pflichten aus der Vereinbarung abtreten, übertragen, belasten, weitervergeben oder auf andere Weise handeln und bleibt in jedem Fall für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung haftbar, aber nichts in dieser Vereinbarung hindert oder beschränkt eine der Parteien daran, alle oder einen Teil ihrer Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung an das verbundene Unternehmen einer Partei oder an eine juristische Person abzutreten, die dem gesamten oder einem Teil des Geschäfts oder des Vermögens einer der Parteien nachfolgt.

19. Regelkonformität

Auf Anfrage von Blancco wird der Lizenznehmer schriftlich bestätigen, dass seine Nutzung der Software oder der Dienste mit den Bedingungen dieses Vertrags und des EULA übereinstimmt.

20. Werbung

Blancco darf den Namen und das Logo des Lizenznehmers auf seiner Website oder in Marketingmaterialien unter Beachtung der vom Lizenznehmer zu gegebener Zeit bereitgestellten Richtlinien für die Verwendung von Markenzeichen erwähnen. Der Lizenznehmer kann seine Einwilligung jederzeit durch schriftliche Mitteilung an Blancco widerrufen.

21. Rechte Dritter

Eine natürliche oder juristische Person, die nicht Vertragspartei dieses Vertrags ist, hat keine Rechte aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag.

22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag und alle sich daraus ergebenden Streitigkeiten unterliegen ausschließlich dem geltenden Recht und der Gerichtsbarkeit des Landes und des Geschäftssitzes des Blancco Unternehmens, mit dem der Lizenznehmer einen Vertrag hat und/oder Geschäfte tätigt. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf, der Uniform Computer Information Transactions Act eines Bundesstaates und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Verjährungsfrist im internationalen Warenkauf sowie alle späteren Überarbeitungen dieses Übereinkommens sind auf diesen Vertrag nicht anwendbar. Die Gerichte am jeweiligen Gerichtsstand verfügen über die ausschließliche Zuständigkeit zur Entscheidung aller Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag, seinem Zustandekommen, seiner Auslegung oder seiner Durchsetzung ergeben oder damit zusammenhängen. Jede Partei stimmt hiermit der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte zu und unterwirft sich dieser. Ungeachtet des anwendbaren Rechts kann jede Partei bei jedem zuständigen Gericht eine einstweilige Verfügung in Bezug auf einen angeblichen Verstoß beantragen.

23. Sprachen

Bedingungen können in verschiedenen Sprachen abgefasst sein. Die englische Version ist immer die offizielle Version und im Falle eines Konflikts zwischen der englischen und einer anderen Sprachversion ist die englische Version immer maßgebend.

24. Evaluierungslizenz

Die Bestimmungen dieses Abschnitts 24 gelten für Installationen der Software in einer Nicht-Produktionumgebung für einen begrenzten Zeitraum unter den Bedingungen dieses Vertrags, während dessen ein autorisierter Benutzer die Software zur Unterstützung der internen Geschäftsabläufe des Lizenznehmers evaluieren darf (diese Software, die „Evaluierungssoftware“).

Blancco gewährt dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz, (i) die Testsoftware auf dem internen Server des Lizenznehmers in dem Land zu installieren, in das die Testsoftware geliefert wird, und (ii) die Testsoftware ausschließlich zur internen Evaluierung der Software zu verwenden, und zwar für einen zwischen dem Lizenznehmer und Blancco schriftlich vereinbarten Zeitraum oder für den Zeitraum, der in dem dem dem Lizenznehmer gelieferten Lizenzschlüssel für die Testsoftware angegeben ist, sowie für etwaige Verlängerungen dieses Zeitraums (der „Testzeitraum“). Der Lizenznehmer darf die Evaluierungssoftware nicht für kommerzielle oder produktive Zwecke nutzen.

DIE EVALUIERUNGSSOFTWARE WIRD „WIE GESEHEN“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE, STILLSCHWEIGENDE ODER GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GEWÄHRLEISTUNGEN DER NICHTVERLETZUNG, DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. BLANCCO GARANTIERT NICHT, DASS DIE NUTZUNG DER EVALUIERUNGSSOFTWARE DURCH DEN LIZENZNEHMER UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI ISTDIE NUTZUNG DER EVALUIERUNGSSOFTWARE ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH AUF EIGENES RISIKO DES LIZENZNEHMERS UND BLANCCO ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG FÜR DATENVERLUSTE.